Aktuelle Informationen bzgl. Corona-Virus (Update 4.5.)

Geschrieben von Gernot Stammler am .

Liebe Pfarrangehörige, liebe Freunde unserer Pfarre!

Eine herausfordernde Zeit liegt hinter uns und wohl auch noch vor uns. Hoffentlich geht es Ihnen gut!

In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen über das Pfarrleben ab dem 15. Mai 2020. Ab diesem Tag können wieder öffentliche Gottesdienste in unserer Großen Kirche gefeiert werden.

Für diese Feiern gibt es seitens der Bundesregierung, der österreichischen Bischofskonferenz und der Diözese St. Pölten strenge Vorgaben, die wir als Pfarre berücksichtigen müssen. Die wichtigsten Punkte sind dabei die folgenden:

  • Die österreichischen Bischöfe entbinden die Gläubigen weiterhin von der Pflicht, am Sonntag die hl. Messe mitzufeiern.
  • Es gibt eine maximale Anzahl an Mitfeiernden, die sich nach der Größe der Kirche richtet, nämlich pro 10m² Fläche eine Person. Für unsere Große Kirche ergibt das ein Kontingent von 60 Personen + Organist + 3 liturgische Dienste im Altarraum (Priester, Lektor, Kantor). Ein Ministrantendienst darüber hinaus ist bis auf Weiteres in Eichgraben leider nicht möglich.
  • Zwischen Mitfeiernden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Entsprechende Plätze in der Kirche sind bereits markiert.
  • Das Tragen einer (eigens mitgebrachten) Mund-Nasen-Maske ist in der Kirche verpflichtend, auch für die Mitfeier der Gottesdienste. Davon ausgenommen sind Kinder  (bis 6 Jahre) und die liturgischen Dienste (Priester, Lektor, Kantor), sofern es ihre Tätigkeit erfordert.
  • Die Pfarre muss beim Kircheneingang einen Ordnerdienst bereitstellen, der die Einhaltung der Vorgaben sicherstellt (Einlasskontrolle, eventuell Hilfe bei der Platzzuteilung, ...).
  • Gemeinsames Sprechen und Singen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Kommunionspendung erfolgt in der Regel nur durch den Priester - als Handkommunion mit größtmöglichem Abstand und ohne den Dialog "Der Leib Christi - Amen". Der genaue Modus wird vom Priester vor der Kommunion erklärt.

Sofern es die rechtlichen Vorgaben erlauben (zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels ist das noch nicht ganz klar), wird es bei trockenem Wetter auch eine Tonübertragung der Gottesdienste ins Freie geben für Leute, die in der Kirche keinen Platz mehr bekommen (Wiese zwischen Pfarrheim und Kirche).

Wer sich einen Platz in der Kirche reservieren möchte, kann dies für einzelne Gottesdienste beim Herrn Kaplan telefonisch tun (O664-5715747).

Folgende regelmäßige Gottesdienstzeiten gelten ab 15. Mai 2020 (Ausnahmen finden sich in der aktuellen Gottesdienstordnung):

Alle Gottesdienste finden, auch werktags, in der Großen Kirche statt.

Die Live-Übertragung der Gottesdienste auf unserer facebook-Seite wird bis auf Weiteres an Sonn- und Feiertagen um 10:30 Uhr beibehalten. Von den Werktagsmessen wird nur die hl. Messe am Dienstag um 9:00 Uhr übertragen.

Taufen und Hochzeiten können nur im kleinen Kreis (10 Personen) unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften (Makse, Abstand, ...) gefeiert werden.

Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) darf im Moment nur in Räumen gefeiert werden, in denen ein Mindestabtand von 2 Metern zwischen Pönitent und Priester eingehalten werden kann (nicht im Beichtstuhl). Regelmäßige Beichtgelegenheit gibt es ab 16. Mai 2020 bis auf Weiteres samstags von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Kleinen Kirche. Auch bei der Beichte ist eine Maske verpflichtend zu tragen.

Begräbnisse finden weiterhin direkt am Grab statt. Dabei ist die maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen einzuhalten. - In der Friedhofskapelle finden bis auf Weiteres keine Seelenmessen statt, in der Großen Kirche kann das Requiem vor oder nach dem Begräbnis mit denselben Vorgaben wie die anderen Gottesdienste gefeiert werden. Es besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit, die Seelenmesse zu einem späteren Zeitpunkt nachzufeiern.

Parteienverkehr in der Pfarrkanzlei ist ab 19. Mai 2020 zu den üblichen Kanzleizeiten (Dienstag und Donnerstag, 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr) möglich. Dabei muss eine Maske getragen werden und man soll sich maximal 15 Minuten in der Kanzlei aufhalten. Außerdem können die Parteien nur einzeln empfangen werden. Eine Voranmeldung ist nicht unbedingt erforderlich.

Andere pfarrliche Veranstaltungen (Maiandachten, Kleidertauschmarkt, Gebetsabende, Kinderchor, Lange Nacht der Kirchen, ...) müssen bis auf Weiteres leider entfallen.

"Es ist ein Zeichen der Nächstenliebe, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Deswegen sind diese Vorgaben wichtig und einzuhalten. Vertrauen wir besonders in dieser herausfordernden Zeit dem Herrn unseren Weg an. Er schenkt uns Kraft für unseren Alltag, unsere Zuwendung zum Nächsten und einen realistischen Blick auf das Notwendige. Und wenden wir uns gerade im Marienmonat Mai an die Mutter des Herrn im Vertrauen auf ihre Fürsprache. Danke für Ihr Mitgehen, Ihr Gebet und Ihren stillen Dienst." - So schreiben die österreichischen Bischöfe in ihrem Hirtenwort vom 1. Mai 2020.
In diesem Sinne wünschen wir alles Gute und Gottes Segen und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen bei der einen oder anderen Gelegenheit!

Mag. Wilhelm Schuh, Pfarrer
Mag. Alexander Fischer, Kaplan
Martina Crepaz

 

Copyright

Copyright © Pfarre Eichgraben. Alle Rechte vorbehalten.